Ein Angebot ist erst vergleichbar, wenn alle Betriebe dieselbe Leistung kalkuliert haben. Genau daran scheitern die meisten Vergleiche: Zwei Angebote über eine Wärmepumpe können sich um fünfstellige Beträge unterscheiden, weil das eine die raumweise Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich enthält und das andere nicht.
Die Gewerke
Was in jedes Angebot gehört
- Eindeutige Leistungsbeschreibung mit Fabrikat und Typ, nicht „Wärmepumpe 10 kW“.
- Die Berechnungsgrundlage — bei Heizungen die raumweise Heizlastberechnung, bei Photovoltaik der Ertragsnachweis.
- Nebenleistungen benannt: Demontage, Entsorgung, Gerüst, Elektroarbeiten, Putz- und Malerarbeiten.
- Hydraulischer Abgleich ausgewiesen — bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten ohnehin Pflicht nach § 60c GModG.
- Förderbestätigung des Fachunternehmens, wenn Sie die KfW-Förderung nutzen wollen.
- Termin und Zahlungsplan, keine Vorkasse über den Materialanteil hinaus.
Häufige Fragen
Wie viele Angebote soll ich einholen?
Mindestens drei, und alle auf derselben Grundlage. Ohne gemeinsame Leistungsbeschreibung vergleichen Sie unterschiedliche Leistungsumfänge statt Preise.
Muss der Betrieb für die Förderung zertifiziert sein?
Für den KfW-Zuschuss zum Heizungstausch muss ein Fachunternehmen die Maßnahme bestätigen. Eine gesonderte Förderzertifizierung des Betriebs ist nicht erforderlich, wohl aber die fachliche Eignung für die jeweilige Anlage.