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Förderung 2026

Fachlich geprüft von Pascal Kinz, Gebäudeenergieberater (HWK) · Stand 16.09.2026

Die Förderlandschaft ist auf drei Stellen verteilt, und die Zuständigkeit entscheidet über den Ablauf: Den Heizungstausch fördert die KfW, die übrigen Einzelmaßnahmen und die Energieberatung das BAFA. Wer das verwechselt, stellt den Antrag bei der falschen Behörde.

Wer fördert was

MaßnahmeProgrammAntrag beiGrundsatz
HeizungstauschBEG EM, Zuschuss 458KfW30 % + Boni, anrechenbar max. 28.000 € (EFH)
Dämmung, Fenster, AnlagentechnikBEG EMBAFA15 %, mit iSFP 20 %
Energieberatung / iSFPEBWBAFAZuschuss auf das Beraterhonorar
Komplettsanierung zum EffizienzhausBEG WGKfWKredit mit Tilgungszuschuss
ErgänzungskreditKfW 358/359Hausbankbis 120.000 € je Wohneinheit, nur mit Zuschusszusage

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Quelle: KfW Förderprodukte 458 und Ergänzungskredit; BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen · Stand 16.09.2026

Die Reihenfolge, die über den Fördersatz entscheidet

  1. Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Er hebt den Fördersatz für Einzelmaßnahmen von 15 auf 20 % und wird selbst gefördert.
  2. Fachbetrieb beauftragen — mit aufschiebender Bedingung für den Fall der Nichtförderung.
  3. Antrag stellen, bevor gebaut wird. Nachträglich ist die Förderung verloren, ohne Ausnahme.
  4. Zusage abwarten, dann umsetzen und Nachweise einreichen.

Förderung je Maßnahme

Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich insgesamt?

Für den Heizungstausch 30 % Grundförderung plus bis zu 16 % Klimageschwindigkeits- und 40 % Einkommens-Bonus, kumuliert gedeckelt und begrenzt auf 28.000 Euro anrechenbare Kosten beim Einfamilienhaus. Für Dämmung und Fenster 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %.

Kann ich Heizung und Dämmung zusammen fördern lassen?

Innerhalb der BEG Einzelmaßnahmen ja — Heizungstausch über die KfW, Dämmung über das BAFA, jeweils mit eigenem Antrag. Nicht kombinierbar sind dagegen BEG EM und die Effizienzhaus-Förderung BEG WG; dort gilt eine Sperrfrist von drei Jahren.

Brauche ich für die Förderung einen Energieberater?

Für den Heizungstausch über die KfW nicht — ein Fachunternehmen genügt. Für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik über das BAFA ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend.