Das Dach ist das Bauteil mit den größten Wärmeverlusten und dem günstigsten Sanierungszeitpunkt: Wer ohnehin neu eindeckt, dämmt zum Aufpreis statt zum Vollpreis.
Worauf es bei der Auftragsvergabe ankommt
- Nachrüstpflicht prüfen: nach § 35 GEG ist die oberste Geschossdecke beziehungsweise das Dach zu dämmen, wenn der Mindestwärmeschutz nicht erreicht wird.
- Aufsparrendämmung bei Neueindeckung: der Dämmanteil kostet einen Bruchteil der Gesamtmaßnahme.
- Luftdichtheitsebene mit ausführen und dokumentieren — sonst wandert Feuchte in die Konstruktion.
- Photovoltaik mitplanen, solange das Gerüst steht.
- Förderung 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent über das BAFA.
Dachsanierung in Wiesbaden: die Reihenfolge entscheidet
Das Dach ist der Schritt, der vor mehreren anderen geklärt sein muss. Eine Photovoltaikanlage setzt eine tragfähige Konstruktion und eine Eindeckung voraus, die noch 25 Jahre hält. Und die oberste Geschossdecke ist regelmäßig die Maßnahme mit der kürzesten Amortisation überhaupt — deutlich vor der Fassade und weit vor den Fenstern.
Was der Dachdecker klären muss
- Statik vor jeder PV-Montage — zusätzliche Last aus Modulen, Schnee und Wind.
- Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung: Aufsparren ist besser und teurer, Zwischensparren geht ohne neue Eindeckung.
- Oberste Geschossdecke statt Dachschräge, wenn der Dachraum unbeheizt bleibt — erheblich günstiger bei gleichem Effekt für die Heizlast.
- Durchdringungen und Dachhaken müssen zur Eindeckung passen, sonst wird die Dichtebene zur Schwachstelle.
- § 35 GEG: Für die oberste Geschossdecke gilt eine Nachrüstpflicht im Bestand, wenn sie nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt.
Dach & Dachsanierung: Fachbetriebe in Ihrer Region
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Häufige Fragen
Wie viele Angebote soll ich einholen?
Mindestens drei, und alle auf derselben Grundlage. Ohne gemeinsame Leistungsbeschreibung vergleichen Sie unterschiedliche Leistungsumfänge statt Preise.
Muss der Betrieb für die Förderung zertifiziert sein?
Für den KfW-Zuschuss zum Heizungstausch muss ein Fachunternehmen die Maßnahme bestätigen. Eine gesonderte Förderzertifizierung des Betriebs ist nicht erforderlich, wohl aber die fachliche Eignung für die jeweilige Anlage.